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   BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95   

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BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95 (https://dejure.org/1996,217)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1996 - VI ZR 117/95 (https://dejure.org/1996,217)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95 (https://dejure.org/1996,217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger - Unfallzeitpunkt - Ausschlußdes Anspruchsübergangs - Kausalität-Legalzession-Bedürftigkeit - Verjährung - Kenntnis des Sozialhilfeträgers - Kenntnis des Sachbearbeiters

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852; SGB X § 116
    Zeitpunkt des Übergangs und der Verjährung der Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852; SGB X § 116
    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger; Verjährung übergegangener Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 129
  • NJW 1996, 2508
  • MDR 1996, 1128
  • NVwZ 1996, 1142 (Ls.)
  • NZV 1996, 402
  • VersR 1996, 1126
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    "a) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 116 Abs. 1 SGB X bereits im Unfallzeitpunkt auf den Sozialhilfeträger übergehen kann (im Anschluß an BGHZ 131, 274 ff).

    Die Überlegungen des Oberlandesgerichts befinden sich in Übereinstimmung mit dem nach Verkündung der Berufungsentscheidung ergangenen Senatsurteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - VersR 1996, 349 ff. (zur Veröffentlichung in BGHZ 131, 274 ff. bestimmt).

    Knüpfen hingegen Sozialleistungen, wie dies beim Sozialhilfeträger oder auch bei der Bundesanstalt für Arbeit, etwa bei Rehabilitationsleistungen) der Fall ist, nicht an das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses an, sondern an gänzlich andere Voraussetzungen, so muß das besondere Band des Versicherungsverhältnisses, dessen Vorliegen beim Sozialversicherungsträger regelmäßig schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses die Grundlage für den Forderungsübergang bietet, durch andere Umstande ersetzt werden, die auf die Pflicht zur Erbringung von Sozialleistungen schließen lassen, erforderlich ist daher für den Rechtsübergang auf diese Leistungsträger, daß nach den konkreten Umstanden des jeweiligen Einzelfalls Sozialleistungen durch sie ernsthaft in Betracht zu ziehen sind (vgl. im einzelnen Senatsurteile BGHZ 127, 120, 126 und vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - aaO., 350).

    Das Zusammenspiel dieses Subsidiaritätsgrundsatzes mit der zu Gunsten des Sozialhilfeträgers in § 116 Abs. 1 SGB X angeordneten Legalzession ist, wie der Senat im bereits mehrfach zitierten Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - aaO., 351 im einzelnen dargelegt hat, dadurch gekennzeichnet, daß dem Geschädigten trotz Übergangs seines Anspruchs auf den Sozialhilfeträger gegenüber dem Schädiger auch weiterhin eine Ermächtigung verbleibt, die Schadensersatzleistung einzufordern.

    Vielmehr verbleibt dem Geschädigten, gerade um ihm die Möglichkeit zu geben, den Schadensersatzanspruch zu realisieren und - im Interesse des gesetzlichen Nachrangs der Sozialhilfe - nicht hilfebedürftig zu werden, die bereits naher beschriebene Einziehungsermächtigung (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - aaO.).

    (a) Die Regelung des § 116 Abs. 1 SGB X will die möglichst weitgehende Gleichstellung des Sozialhilfeträgers mit den Sozialversicherungsträgern erreichen (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94 - aaO., 350).

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    aa) Soweit es um einen Träger der Sozialversicherung geht, findet der in § 116 Abs. 1 SGB X normierte Anspruchsübergang in aller Regel bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses statt, da aufgrund des zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungstrager bestehenden Sozialversicherungsverhältnisses von vornherein eine Leistungspflicht in Betracht kommt (vgl. dazu BGHZ 19, 177, 178 und 48, 181, 186 f.).

    a) Da der Schadensersatzanspruch, soweit er kongruente Sozialhilfeleistungen umfassen konnte, hier bereits im Augenblick seiner Entstehung mit dem Schadensereignis auf die Klägerin übergegangen ist, kann für den Beginn der Verjährung nur auf die Kenntnis der Klägerin abgehoben werden (vgl. zu dieser Folge der sich bereits im Unfallzeitpunkt vollziehenden Legalzession BGHZ 48, 181, 192).

  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    Die Anschlußrevision vermag keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts aufzuzeigen, die im Rahmen der beschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Abwägungsüberlegungen (vgl. dazu Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413, vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443 und vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428) durchgreifen und dazu führen könnten, die Bewertung des Haftungsanteils der Beklagten mit nur 50 % aus Rechtsgründen in Frage zu stellen.
  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    a) Der Anschlußrevision ist allerdings darin zuzustimmen, daß bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeitrage weniger auf das Maß des jeweiligen Verschuldens, als vielmehr darauf abzustellen ist, wer den Schaden überwiegend verursacht hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - VersR 1988, 1238, 1239).
  • BGH, 12.01.1993 - VI ZR 75/92

    Mitverschulden bei Bahnunfall

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    Die Anschlußrevision vermag keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts aufzuzeigen, die im Rahmen der beschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Abwägungsüberlegungen (vgl. dazu Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413, vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443 und vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428) durchgreifen und dazu führen könnten, die Bewertung des Haftungsanteils der Beklagten mit nur 50 % aus Rechtsgründen in Frage zu stellen.
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    Die Anschlußrevision vermag keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts aufzuzeigen, die im Rahmen der beschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Abwägungsüberlegungen (vgl. dazu Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413, vom 12. Januar 1993 - VI ZR 75/92 - VersR 1993, 442, 443 und vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428) durchgreifen und dazu führen könnten, die Bewertung des Haftungsanteils der Beklagten mit nur 50 % aus Rechtsgründen in Frage zu stellen.
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    aa) Der Klägerin als juristischer Person des öffentlichen Rechts wird die Kenntnis durch ihre Bediensteten vermittelt, zu Recht geht das Berufungsgericht davon aus, da nach den zu § 852 Abs. 1 BGB in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen insoweit nicht die Kenntnis eines jeden Bediensteten zugerechnet werden darf, sondern jeweils zu prüfen ist, ob es sich bei dem Bediensteten um einen Wissensvertreter handelt (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 19. März 1985 - VI ZR 190/83 - VersR 1985, 735, vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85 - VersR 1986, 917, 918, vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91 - VersR 1992, 627, 628).
  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    Das ist nach dem hier heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 166 BGB dann der Fall, wenn der Bedienstete vom Anspruchsinhaber mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, hier also mit der Betreuung und der Verfolgung der in Frage stehenden Regreßforderung, in eigener Verantwortung betraut worden ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1994 - VI ZR 190/93 - VersR 1994, 491 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    aa) Allerdings wird der Geschädigte durch eine solche Einziehungsermächtigung in die Lage versetzt, im Wege der Klageerhebung eine Unterbrechung der Verjährung des (übergegangenen) Schadensersatzanspruchs nach § 209 Abs. 1 BGB herbeizuführen (vgl. BGHZ 78, 1, 5), eine solche Vorgehens weise hatte hier auch dem Amtspfleger der Gaby W. offen gestanden.
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
    Eine Wissenszurechnung in diesem Sinne setzt grundsätzlich voraus, daß derjenige, auf dessen Kenntnisse (allein oder im Zusammenwirken mit dem Wissensstand anderer) abgestellt werden soll, in den betreffenden Aufgabenkreis eingebunden war (vgl. dazu z.B. BGHZ 117, 104, 106 f., BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 297/94 - WM 1996, 824, 825).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 285/93

    Übergang des Schadensersatzanspruchs auf die Bundesanstalt für Arbeit; Geltung

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom

  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 211/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85

    Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 226/16

    Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer: Inhaltliche Anforderungen an die die

    Damit kann zugleich die Frage offen bleiben, ob sich die zum Rechtsübergang bei Sozialversicherungsträgern aufgestellten Grundsätze des Senatsurteils vom 1. Juli 2014 (VI ZR 391/13, VersR 2014, 1226) ohne Weiteres auf den örtlichen Zuständigkeitswechsel von Sozialhilfeträgern übertragen lassen, oder ob angesichts der auch im Übrigen im Rahmen von § 116 SGB X anerkannten Besonderheiten bei Sozialhilfeträgern (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94, BGHZ 131, 274; vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95, BGHZ 133, 129; vom 9. Juli 1996 - VI ZR 5/95, BGHZ 133, 192) und des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) - zumal im Fall längerer Leistungsunterbrechungen - verjährungsrechtlich etwas anderes gilt.
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

    Da Schadensersatzansprüche, soweit sie kongruente Leistungen des Sozialversicherungsträgers umfassen, bereits im Augenblick ihrer Entstehung mit dem Schadensereignis auf die Klägerin übergegangen sind, ist auf deren Kenntnis abzustellen (Senatsurteile vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95, BGHZ 133, 129, 138; vom 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02, VersR 2004, 492, 493; vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 278/06, VersR 2008, 513 Rn. 9; BGH, Urteile vom 9. März 2000 - III ZR 198/99, VersR 2000, 1277, 1278; vom 20. Oktober 2011 - III ZR 252/10, NJW 2012, 447 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 13 U 436/19

    Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines

    So muss etwa eine Behörde, die eine andere mit der Erledigung ihrer Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, sich das Wissen zurechnen lassen, das die ausführende Behörde in diesem Rahmen erlangt (BGH, Beschluss v. 14.2.2013, IX ZR 115/12, juris Rn. 4 ff.; Urt. v. 25.6.1996, VI ZR 117/95, juris Rn. 26 ff.; Urt. v. 4.2.1997, VI ZR 306/95, juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95   

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https://dejure.org/1996,4840
OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95 (https://dejure.org/1996,4840)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1996 - 22 U 67/95 (https://dejure.org/1996,4840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2104
  • NVwZ 1996, 1142 (Ls.)
  • DNotZ 1996, 541
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    a) Mit dem Berufungsgericht bejahen die Instanzgerichte diese Frage in veröffentlichten Entscheidungen ganz überwiegend (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 18; OLG München, MittBayNot 1994, 541; OLG Koblenz, MDR 1995, 1110; DNotI-Report 1998, 25; OLG Hamm, NJW 1996, 2104; OLG Celle, DNotI-Report 1999, 70; OLGR 1999, 113; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 34; LG Ravensburg, BWNotZ 1998, 44; LG Karlsruhe, DNotZ 1998, 483; LG Traunstein, NotBZ 1998, 198; MittRhNotK 1998, 420; NJW-RR 1999, 891).

    Es kommt hinzu, daß sich als Alternative zur Absicherung der Ziele von Einheimischenmodellen die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts anbietet (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 18; OLG Koblenz, MDR 1995, 1110, 1111; OLG Hamm, NJW 1996, 2104; LG Traunstein, NJW-RR 1999, 891, 892; Grziwotz, NJW 1997, 237, 238).

  • LG Traunstein, 28.07.1998 - 6 O 2744/97

    Wiederkaufsrecht bei Einheimischenmodell

    Auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Rückerwerbsrechts der Gemeinde mit der Verpflichtung zum Rangrücktritt nur hinter Grundpfandrechte zur Finanzierung des Baus stellt keine unangemessene Benachteiligung dar (gegen OLG Hamm DNotZ 1996, 541 = NJW 1996, 2104).

    Aber anders als in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall NJW 96, 2104/2105 liegt hier eine unangemessene Benachteilung nach § 9 AGBG nicht vor.

  • LG Kaiserslautern, 06.06.2003 - 3 O 507/02

    Sicherung der Gewerbeansiedlung bei Grundstücksverkäufen einer Gemeinde durch

    Diese sind, damit das Rechtsschutzinteresse bejaht werden kann, und im Interesse des entsprechenden Klagebegehrens analog §§ 133, 157 BGB wohl dahin auszulegen, dass Löschung der im Grundbuch eingetragenen Vormerkungen (§ 883 BGB), die den durch den wirksamen Rücktritt bedingten Rückauflassungsanspruch jeweils sichern, begehrt wird (vgl. dazu u.a. OLG Hamm NJW 1996, 2104/2105), da die hier in Rede stehenden Rücktrittsrechte der Beklagten im Grundbuch nicht eintragungsfähig und auch nicht eingetragen sind, somit für die Löschung eines "Rücktrittsrechts" kein Raum ist.

    Es kann jedoch hier dahinstehen, ob eine Befristung insoweit erforderlich ist, damit nicht in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur Befristung in vertraglich vorgesehenen Wiederkaufsfällen von der Unwirksamkeit der entsprechenden Rücktrittsregel ausgegangen werden müsste (vgl. zur Befristung in Wiederkaufsfällen u. a. BayVGH DNotZ 1999, 639 ff. m. N. u. Anm.; LG Traunstein MittBayNot 1998, 465 (LS); OLG München MittBayNot 1998, 204/205; OLG Hamm NJW 1996, 2104/2105; OLG München MittBayNot 1994, 464 ff. m. Anm.; vgl. zu den Unterschieden von Wiederkaufsfällen zu Rücktrittsrechten u. a. Soergel-Huber BGB 12. A. Bd. 3 Schuldrecht II Vor § 497 Rn. 14 a und zu öffentlich-rechtlichen, gesetzlichen Wiederkaufsrechten u. a. Müch.Komm.-Westermann Bd. 3 Schuldrecht Besonderer Teil I 3. A. § 497 Rn. 2, § 503 Rn. 1, a. E.; Soergel-Huber aaO Vor § 497 Rn. 5), und wie lange die entsprechende Frist zu bemessen wäre - etwa 20 Jahre oder mehr -, da dann vorliegend angesichts der in den letzten Jahren aufkommenden Meinungen in Lit. und obergerichtlicher Rspr. hierzu im Wege der vertragergänzenden Auslegung (vgl. u. a. Palandt-Heinrichs aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.; Jauernig aaO § 157 Rn. 2 ff. m. N.) die in diesem Fall anzunehmende Vertragslücke entsprechend geschlossen werden müsste, von der Wirksamkeit der Rücktrittsregelungen in dieser Form auszugehen wäre, jedoch die entsprechenden Fristen in jedem Fall noch nicht abgelaufen wären.

  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 5 U 57/05
    Soweit ersichtlich wird heute bei den sog. "Einheimischen-Modellen" insbesondere auch unter Berücksichtigung der Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen eine Bindung von 10 bis höchstens 25 Jahren für vertretbar angesehen (vgl. Jachmann, Rechtliche Qualifikation und Zulässigkeit von Einheimischen-Modellen als Beispiel für Verwaltungshandeln durch Vertrag, MittBayNot 1994, 93 ff (108) mit weiteren Nachweisen; OLG München NJW 1998, 1962; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1174; OLG Hamm, MittBayNot 1996, 199; Rastätter, Probleme beim Grundstückskauf von Kommunen, DNotZ 2000, 39).
  • OLG München, 02.11.2000 - 1 U 2072/00

    Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

    Soweit das OLG Hamm für ein Wiederkaufsrecht eine Laufzeit von 20 Jahren als unangemessen betrachtet hat (NJW 96, 2104), ist der Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1998 - 10 W 58/98

    Geschäftswert bei Kettenverschmelzung

    3. Auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Rückerwerbsrechts der Gemeinde mit der Verpflichtung zum Rangrücktritt nur hinter Grundpfandrechte zur Finanzierung des Baus stellt keine unangemessene Benachteiligung dar (gegen OLG Hamm, NJW 1996, 2104 = DNotZ 1996, 541 = MittBayNot 1996, 119 ) (Leitsätze des Einsenders) LG Traunstein, Urteil vom 28.7.1998 - 6 O 2744/97 -, mitgeteilt von Notar Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen.
  • LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96

    Vereinbarkeit eines durch Rückauflassungsvormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts

    Die Anwendung des AGBG ist nicht dadurch gehindert, daß die Klauseln Teil eines notariell beurkundeten Vertrages sind (vergleiche BGH NJW 1991, 2141 [= MittBayNot 1991, 213 ]; Oberlandesgericht Karlsruhe NJW-RR 92, 18 ; OLG Hamm [= MittBayNot 1991, 213 ]; NJW 1996, 2104 [= MittBayNot 1996, 199]), denn zwar ist das Wiederkaufsrecht in §§ 497 f. BGB geregelt, gleichwohl ist die Inhaltskontrolle gemäß § 8 AGBG zulässig, da im Kaufvertrag Regelungen vereinbart sind, die die gesetzliche Regelung ändern, zumindest ergänzen.
  • LG Ravensburg, 25.10.1996 - 1 T 330/96

    Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts zugunsten einer Gemeinde im

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.03.1991 (NJW-RR 1992, Seite 18 ff.) entschieden, daß die Verpflichtung, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ab Erklärung der Auflassung mit einem Gebäude im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu bebauen mit der Möglichkeit, auf begründeten Antrag diese Frist angemessen zu verlängern, und die Einräumung eines Wiederkaufrechtes zum ursprünglichen Kaufpreis ohne Verzinsung und ohne Ausgleich für zwischenzeitlich eingetretene Wertsteigerungen den Käufer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG benachteilige Auch die vom Notarvertreter herangezogene Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.1996 ( DNotZ 1996, 541 ) geht nicht von einer generellen Unvereinbarkeit des Wiederkaufsrechtes mit dem AGBG aus.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.1996 - 11 U 184/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6309
OLG Hamm, 13.03.1996 - 11 U 184/95 (https://dejure.org/1996,6309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.1996 - 11 U 184/95 (https://dejure.org/1996,6309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 1996 - 11 U 184/95 (https://dejure.org/1996,6309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 5; GG Art. 14; GG Art. 34; BGB § 839; FAG § 23; BImschG § 14
    Störung des Fernsehempfangs durch Bau eines Hochhauses L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hochhaus; Hochregallager; Grundstück; Fernsehempfang; Eigentümer; Amtspflichtverletzung; Satellitenempfangsanlage; Enteignender Eingriff

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hochhaus stört Fernsehempfang der Nachbarn - Amtshaftungsansprüche gegen die Baugenehmigungsbehörde? (IBR 1996, 389)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2167
  • MDR 1996, 1118
  • NVwZ 1996, 1142 (Ls.)
  • VersR 1997, 487
  • VersR 1997, 487 L
  • ZUM 1996, 890
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.1996 - 11 U 184/95
    Wie der BGH in BGHZ 88, 344, 350 zu Recht entschieden hat, ist ein Hochhaus - bzw. hier das Hochregallager der Firma B. - keine elektrische Anlage im Sinne dieser Bestimmung; auch eine analoge Anwendung dieser auf Störungen durch elektromagnetische Wirkungen zugeschnittenen Regelung kommt hier nicht in Betracht.

    Ein solcher Anspruch (hier: gegen die Firma B.) besteht aber nicht, worüber zwischen den Parteien im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in BGHZ 88, 344 ff auch kein Streit besteht.

  • BGH, 27.01.1983 - III ZR 131/81

    Verstoß gegen Baurechtsvorschriften ohne nachbarschützenden Charakter

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.1996 - 11 U 184/95
    Nach st.Rspr. des BGH und des BVerwG (vgl. BGH NJW 1983, 1795, BVerwG DÖV 1976, 389) gehört es - jedenfalls für den Regelfall - nicht zum Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers, daß die einmal gegebene Nutzbarkeit auf den Nachbargrundstücken (hier: dem Grundstück der Firma B.) aufrechterhalten bleibt und nicht geändert wird.
  • BVerwG, 16.03.1976 - 4 B 186.75

    Eigentumsverletzung durch Beseitigung der Uferlage eines Grundstücks -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.1996 - 11 U 184/95
    Nach st.Rspr. des BGH und des BVerwG (vgl. BGH NJW 1983, 1795, BVerwG DÖV 1976, 389) gehört es - jedenfalls für den Regelfall - nicht zum Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers, daß die einmal gegebene Nutzbarkeit auf den Nachbargrundstücken (hier: dem Grundstück der Firma B.) aufrechterhalten bleibt und nicht geändert wird.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4773
OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96 (https://dejure.org/1996,4773)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.01.1996 - 2 W 9/96 (https://dejure.org/1996,4773)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 2 W 9/96 (https://dejure.org/1996,4773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Lübeck - 8 XIV 133/95
  • LG Lübeck - 7 T 707/95
  • OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 203 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 1142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96
    Weitgehend einig ist man sich indessen darüber, daß die Norm auch in anderen Sachen analog angewendet werden muß, wenn entweder eine umfassende Verfahrensvollmacht von Rechtsanwälten für einen Beteiligten anzunehmen ist oder ein Beteiligter gegenüber dem Gericht klar zum Ausdruck gebracht hat, daß Zustellungen lediglich an seinen Beteiligten erfolgen sollen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung

    In Abschiebungshaftsachen ist § 172 ZPO anwendbar, wenn einem Rechtsanwalt umfassende Verfahrensvollmacht erteilt worden ist; diese gilt auch in dem Verlängerungsverfahren (wie OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142).

    dd) Folgt man hingegen der Meinung, dass bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten eine wirksame Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 ZPO dessen Anwesenheit voraussetzt (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 1408; Bassenge/Herbst/Roth § 16 Rn. 14), gilt im Ergebnis nichts anderes.

    Denn das Abschiebungshaftverfahren ist einschließlich etwaiger Verlängerungen als Einheit zu sehen; gemäß § 172 Abs. 1 ZPO handelt es sich in seiner Gesamtheit um einen Rechtszug (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143).

  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

    Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.

    Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).

  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    (1) Dem Amtsgericht lagen in den seinerzeit unmittelbar zugänglichen Aktenstücken keine Hinweise auf eine anwaltliche Vertretung des Betroffenen für das Abschiebungshaftverfahren vor, das trotz der Unterbrechung (siehe oben zu a) insoweit als Einheit zu sehen ist (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142/1143; Senat vom 26.4.2006, 34 Wx 044/06).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 331/97

    Unzulässige Versagung rechtlichen Gehörs bei Beschwerdeentscheidung trotz

    Mangels Zustellung der Beschwerdeentscheidung an die Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen hat die Beschwerdefrist nicht zu laufen begonnen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG , § 176 ZPO analog; vgl. SchlHOLG SchlHA 1996, 224).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.12.1995 - 7 U 113/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13643
OLG Naumburg, 29.12.1995 - 7 U 113/95 (https://dejure.org/1995,13643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.12.1995 - 7 U 113/95 (https://dejure.org/1995,13643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Dezember 1995 - 7 U 113/95 (https://dejure.org/1995,13643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Fußgängers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen das Land Sachsen-Anhalt wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf einen Gehweg; Rechtliche Grundlagen eines Anspruchs aus § 23 Straßenverordnung der DDR (StraßenVO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.1995 - 7 U 113/95
    Die Abwendung von Schäden bei der Benutzung von Straßen und Wegen ist in erster Linie Aufgabe der Verkehrsteilnehmer selbst, von denen bei schwierigen Verhältnissen größere Aufmerksamkeit zu erwarten ist (BGH NJW 1970, 1126 [BGH 08.04.1970 - III ZR 167/68] ).
  • OLG Naumburg, 25.01.1995 - 6 U 230/94

    Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Fahrbahnen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.1995 - 7 U 113/95
    In Anbetracht einer solchen Situation obliegt es jedem Verkehrsteilnehmer im eigenen Interesse, beim Befahren oder Begehen von Wegen ein erhöhtes Maß an Sorgfalt aufzuwenden (OLG Naumburg RAnB 1995, 142; KG Berlin NZV 1993, 108, 109).
  • KG, 13.11.1992 - 9 U 3986/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.1995 - 7 U 113/95
    In Anbetracht einer solchen Situation obliegt es jedem Verkehrsteilnehmer im eigenen Interesse, beim Befahren oder Begehen von Wegen ein erhöhtes Maß an Sorgfalt aufzuwenden (OLG Naumburg RAnB 1995, 142; KG Berlin NZV 1993, 108, 109).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.1995 - 7 U 113/95
    Aus diesem Grunde wird die Nichtabwendung einer Gefahr erst dann haftungsbegründend, wenn die Gefahrenlage für den Verkehrsteilnehmer trotz der gebotenen Eigensorgfalt nicht beherrscht werden kann (BGH VersR 1990, 498 f. [BGH 19.12.1989 - VI ZR 182/89] ).
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